I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden
allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB
genannt) gelten für alle von Wolfgang Freywald · TBF Presseagentur durch-geführten
Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als
vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des
Angebots von Wolfgang Freywald · TBF Presseagentur durch den Kunden, spätestens
jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
3. Wenn der Kunde den AGB
widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu
erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit
widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen
keine Gültigkeit, es sei denn, dass Wolfgang Freywald · TBF
Presseagentur diese
schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer
laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung
auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und
Leistungen von Wolfgang Freywald · TBF Presseagentur .
II. Überlassenes Bildmaterial
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes
Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher
technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für
elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
2. Der Kunde erkennt an,
dass es sich bei dem von Wolfgang Freywald · TBF Presseagentur gelieferten
Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Licht-bildwerke i.S.v. §
2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
3. Vom Kunden in Auftrag
gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige
Leistungen, die zu vergüten sind.
4. Das überlassene
Bildmaterial bleibt Eigentum von Wolfgang Freywald · TBF
Presseagentur , und zwar
auch in
dem Fall, dass Schadensersatz hierfür
geleistet wird.
5. Der Kunde hat das Bildmaterial
sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken
der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
6. Reklamationen, die den
Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand
des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach
Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als
ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
III. Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches
Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte,
medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen
müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von
mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
3. Mit der Lieferung wird
lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des
Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der
Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der
Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der
Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt
(Zeitung, Zeitschrift usw.), für das das Bildmaterial ausweislich
des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt
worden ist.
4. Jede über Ziffer 3.
hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung
oder Veröffent-lichung ist honorarpflichtig und bedarf der
vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von Wolfgang Freywald · TBF
Presseagentur .
Das
gilt insbesondere für:
-
*eine
Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in
Sammelbänden,
produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei
sonstigen Nachdrucken,
* jegliche Bearbeitung,
Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
* die Digitalisierung,
Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern
aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder
elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CDi, Disketten,
Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses
nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials gem.
Ziff.III 3. AGB dient,
* jegliche Vervielfältigung
oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDi, Disketten oder
ähnlichen Datenträgern,
* jegliche Aufnahme oder
Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online- Daten-
banken oder in anderen elektronischen
Archiven (auch soweit es sich um interne elektro-
nische Archive des Kunden handelt),
* die
Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der
Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen
Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies
geeignet sind.
5.
Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder
durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen
urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger
schriftlicher Zustimmung von Wolfgang Freywald · TBF Presseagentur und nur bei
Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht
abgezeichnet, nachgestellt oder anderweitig als Motiv benutzt
werden.
6. Der Kunde ist nicht
berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise
auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen,
zu übertragen.
7. Jegliche Nutzung,
Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter
der Voraussetzung der Anbringung des von Wolfgang Freywald · TBF
Presseagentur
vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum
jeweiligen Bild.
IV. Haftung
Wolfgang Freywald · TBF Presseagentur übernimmt keine Haftung für die Verlet-zung
von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird
ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der
Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht
hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei
Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die
Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten
Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
V. Honorare
1. Es gilt das
vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es
sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der
Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht
sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Das Honorar gilt nur
für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten
Zweck gemäß Ziff.III 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine
weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu
vereinbaren.
3. Durch den Auftrag anfallende
Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare,
Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche
Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des
Kunden.
4. Das Honorar gemäß IV. 1. AGB ist
auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und
gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung
der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke
fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von
mindestens Euro 75,00 pro Aufnahme an.
5. Eine Aufrechnung oder die
Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit
bestrittenen aber entschei-dungsreifen Gegenforderungen.
VI. Rückgabe des Bildmaterials
1. Das Bildmaterial ist
in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder
der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem
Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei
Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der
schriftlichen Genehmigung von Wolfgang Freywald · TBF Presseagentur
.
2. Überlässt Wolfgang Freywald ·
TBF Presseagentur auf Anforderung des Kunden oder mit dessen
Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob
eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde
das Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt
zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist
vermerkt ist. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn
sie von Wolfgang Freywald · TBF Presseagentur schriftlich bestätigt worden ist.
3. Die Rücksendung des
Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in
branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts
oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang bei
Wolfgang Freywald · TBF Presseagentur .
VII. Vertragsstrafe, Blockierung,
Schadensersatz
1. Bei jeglicher
unberechtigten (ohne Zustimmung von Wolfgang Freywald · TBF
Presseagentur
erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des
Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe
des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich
weitergehender Schadensersatz-ansprüche.
2. Bei unterlassenem,
unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungs-fähigem
Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % des
Nutzungshonorars zu zahlen.
3. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe
des Bildmaterials (Blockierung) ist für die Zeit nach Ablauf der in
Ziff.V.1.oder 2. gesetzten Fristen eine Vertragsstrafe zu zahlen in
Höhe von
* Euro 0,25 pro Tag und
Bild für s/w- oder Color-Abzüge oder Dia-Duplikate
* Euro 1,00 pro Tag und Bild für
Dias, Negative oder andere Unikate.
4. Für beschädigtes,
zerstörtes oder abhanden gekommenes Bildmaterial ist Schadensersatz
zu leisten, ohne dass Wolfgang Freywald · TBF Presseagentur die Höhe des
Schadens nachzuweisen hat in Höhe von
* Euro 40,00 pro s/w- oder
Colorabzug oder KB-Dia-Duplikat
* Euro 125,00 pro Mittel- oder
Großformat-Dia-Duplikat
* Euro 250,00 pro Dia-Original,
Negativ oder anderem Unikat
* Euro 500,00 pro nicht
wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem Unikat.
Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad der
Beschädigung und dem Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit
herabzusetzen. Beiden Vertrags-parteien bleibt der Nachweis
vorbehalten, dass ein höherer bzw. geringerer oder gar kein Schaden
eingetreten ist.
5. Bei fehlendem Belegexemplar oder
bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe,
welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet
worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des
Nutzungs-honorars zu zahlen.
6. Durch die in Ziffer VII.
vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
VIII.
1. Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei
Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum
Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
3. Die etwaige
Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen
dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine
sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der
angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten
kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand
ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz von Wolfgang
Freywald · TBF Presseagentur , Lübeck.
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